Gesellschaft der Freunde des sahrauischen Volkes e.V.
Vorstand: Christoph Steinbrink, Paganinistr.9, 81247 München
Herrn
Gunter Pleuger
UN-Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland
871 United Nations Plaza (1st Avenue, 48/49 St.)
New York, N.Y. 10017-1814
München, den 12.01.2003
Sehr geehrter Herr Botschafter,
als Vertreterin der deutschen Solidaritätsbewegung für die Westsahara fordert die GFSV e.V. Sie auf, sich als UN-Vertreter unseres Landes sowie neues, nichtständiges Mitglied im Weltsicherheitsrat uneingeschränkt für das Volk der Sahrauis und ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Selbstbestimmung in Form eines freien und fairen Referendums einzusetzen.
Zum Ende des Monats läuft das UN-Mandat für die MINURSO wieder einmal aus, ohne den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verholfen zu haben. Der Sicherheitsrat darf es nicht länger zulassen, daß seine Autorität weiterhin beschädigt wird. Wir haben das Vertrauen in Sie, dass Sie die Stimme Deutschlands zugunsten der Implementierung des bestehenden UN-Friedensplanes erheben, der vorsieht, mittels einer Volksabstimmung das sahrauische Volk über seine eigene Zukunft entscheiden zu lassen.
Seit zwölf Jahren (Beginn des Waffenstillstandes 1991) haben sich die Lebensbedingungen der Menschen in den Flüchtlingslagern bei Tindouf/Algerien dramatisch verschlechtert &endash; wie wir durch unsere Projektarbeit vor Ort aus eigener Anschauung wissen - und die Menschenrechtssituation der unter marokkanischer Besatzung lebenden Sahrauis bis zur Unerträglichkeit entwickelt (siehe Berichte des Genfer Menschenrechtsbüros BIRDHSO).
Wir drücken unsere tiefe Unzufriedenheit darüber aus, dass die UNO bislang daran gescheitert ist, eigene Beschlüsse &endash; vor allem die unter Vermittlung James Baker's vermittelten Houston-Verträge von 1997 &endash; umzusetzen und immer wieder durch völkerrechtswidrige Vorschläge wie den sog. Autonomieplan" eine wirkliche Friedenslösung verhindert. Die Glaubwürdigkeit der UNO hat erheblichen Schaden genommen, und das Prinzip gewaltsamer, im Widerspruch zu UNO- und Völkerrecht stehender Landnahme wird somit stillschweigend legitimiert.
Wir erinnern daran, dass gerade im Nachkriegsdeutschland das Selbstbestimmungsrecht in der deutschen Politik einen hohen Stellenwert besaß.
Wir wünschen Ihnen, verehrter Herr Botschafter, Kraft und vor allem Mut bei Ihrer neuen Aufgabe in New York und werden Ihre Arbeit kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen,i.A. Christoph Steinbrink (Vorstand)